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   BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00   

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https://dejure.org/2002,2176
BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00 (https://dejure.org/2002,2176)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2002 - V ZR 439/00 (https://dejure.org/2002,2176)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2002 - V ZR 439/00 (https://dejure.org/2002,2176)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 3 Abs. 3; § 7 Abs. 7
    Aufrechnung des Verfügungsberechtigten gegen Anspruch auf Nutzungsherausgabe

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügungsberechtigter - Erhaltungskosten - Herausgabe von Nutzungen - Entgelt - Gegenansprüche - Außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen

  • Judicialis

    VermG § 3 Abs. 3; ; VermG § 7 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 3 § 7 Abs. 7
    Rechte des Verfügungsberechtigten gegenüber Ansprüchen des Berechtigten auf Herausgabe von Nutzungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufrechnung mit Betriebs- und Erhaltungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 938
  • NJ 2002, 482
  • WM 2002, 1942
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
    Das Urteil des Landgerichts, das (neben einem Hinweis auf den Gesetzestext) darauf abhebt, die Erstattungsansprüche könne der Verfügungsberechtigte - ohnehin - nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG selbständig geltend machen, verkennt das bei seinem Erlaß bereits umrissene (BGHZ 136, 57; 137, 183), durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2000 (V ZR 328/99, WM 2000, 2055) abschließend geklärte, Verhältnis der Erstattungsansprüche nach § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 7 VermG.

    Für den Zeitraum, in dem die Nutzungen dem Verfügungsberechtigten verbleiben, steht ihm ein Anspruch auf Erstattung dessen, was zum gewöhnlichen Unterhalt rechnet, nicht zu (BGHZ 136, 57, 65; 137, 183, 188).

  • BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97

    Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des

    Auszug aus BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
    Das Urteil des Landgerichts, das (neben einem Hinweis auf den Gesetzestext) darauf abhebt, die Erstattungsansprüche könne der Verfügungsberechtigte - ohnehin - nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG selbständig geltend machen, verkennt das bei seinem Erlaß bereits umrissene (BGHZ 136, 57; 137, 183), durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2000 (V ZR 328/99, WM 2000, 2055) abschließend geklärte, Verhältnis der Erstattungsansprüche nach § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 7 VermG.

    Für den Zeitraum, in dem die Nutzungen dem Verfügungsberechtigten verbleiben, steht ihm ein Anspruch auf Erstattung dessen, was zum gewöhnlichen Unterhalt rechnet, nicht zu (BGHZ 136, 57, 65; 137, 183, 188).

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
    Als Eigentümer stehen ihm grundsätzlich die aus dem Vermögenswert gezogenen Nutzungen zu (§ 7 Abs. 7 Satz 1 VermG), die Kosten der Erhaltung der Sache trägt er selbst (Senat, BGHZ 128, 210, 211 ff).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

    Auszug aus BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
    Gewöhnliche Erhaltungskosten und Kosten des laufenden Betriebs sind dagegen nur in dem besonderen Fall zu erstatten, daß der Berechtigte Anspruch auf die dem Verfügungsberechtigten ab 1. Juli 1994 zustehenden Entgelte im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG erhebt (dazu zuletzt Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, WM 2002, 613).
  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99

    Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten

    Auszug aus BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
    Das Urteil des Landgerichts, das (neben einem Hinweis auf den Gesetzestext) darauf abhebt, die Erstattungsansprüche könne der Verfügungsberechtigte - ohnehin - nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG selbständig geltend machen, verkennt das bei seinem Erlaß bereits umrissene (BGHZ 136, 57; 137, 183), durch die Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2000 (V ZR 328/99, WM 2000, 2055) abschließend geklärte, Verhältnis der Erstattungsansprüche nach § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 7 VermG.
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 30/07

    Geltendmachung von Instandsetzungs- und Modernisierungskosten einerseits und

    Danach kann nur Aufwand für Maßnahmen verrechnet werden, die in dem Zeitraum vorgenommen wurden, für den Miete nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herausverlangt wird (Senat. Urt. v. 19. April 2002, V ZR 438/00, VIZ 2002, 572).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08

    Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der

    Noch zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Vorschrift dem Verfügungsberechtigten einen auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Mieten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG beschränkten Erstattungsanspruch einräumt (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, VIZ 2000, 673; Urt. v. 19. April 2002, V ZR 439/00, ZfIR 2002, 549, 550).

    § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG sieht allerdings einen Erstattungsanspruch nur für Kosten vor, die nach dem 1. Juli 1994 entstanden sind (dazu: Senat,Urt. v. 19. April 2002, V ZR 439/00, ZfIR 2002, 549, 550).

  • BGH, 28.06.2002 - V ZR 165/01

    Voraussetzungen des Anspruchs des Verfügungsberechtigten auf Erstattung der

    Gegenüber dem Berechtigten können sie nur geltend gemacht werden, soweit dieser nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Nutzungsentgelte herausverlangt; der Verfügungsberechtigte ist dabei auf die Aufrechnung gegenüber dem Herausgabeanspruch beschränkt, § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG (Senat, Urt. v. 14. Juli 2000, V ZR 328/99, WM 2000, 2055; v. 19. April 2002, V ZR 439/00 z. Veröff. best.).
  • OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03

    Treuhänderstellung eines Verwalters, der im Auftrag eines Restitutionsschuldners

    Die Kosten der Erhaltung der Sache hatte sie selbst zu tragen (BGHZ 128, 210, 211; VIZ 2002, 572).
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